Bereich wählen

Aktuelles

Linienbus zog eine kilometerlange Kraftstoffspur

Erstellt von Maier Andreas am 05.12.2008

Mehrere Kilometer lang war die Dieselspur, die ein Linienbus aus bisher noch unbekannter Ursache am Mittwoch, den 03. Dezember 2008, von Deutschlandsberg nach Stainz gezogen hat, ehe dieser von der Polizei gestoppt werden konnte. Die Feuerwehren Deutschlandsberg, Bad Gams, Stainz, Ettendorf, Frauental, Schamberg, waren im Dauereinsatz.

Die Alarmierung der Freiwillige Feuerwehr der Stadt Deutschlandsberg, durch die Florianstation, erfolgte um 09:30 Uhr. Im Bereich der Bushaltestelle beim Bundesschulzentrum in Deutschlandsberg musste die Mannschaft des ÖF Bindemittel auftragen, um die Verunreinigung zu beseitigen.

 

Um 10:10 Uhr bemerkte ein aufmerksamer Autofahrer auf der L643, im Gemeindegebiet Bad Gams eine ausgedehnte Kraftstoffspur. Es wurden daraufhin die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Bad Gams alarmiert, die sofort ausrückten. Eine Erkundung ergab, dass sich die Dieselspur von Bad Gams über Vochera, Kothvogel bis nach Stainz erstreckte. Um 10:20 Uhr erfolgte deshalb die Nachalarmierung der Feuerwehr Stainz.

 

Aufgrund von Regen und dem Fahrzeugverkehr verteilte sich der Dieselfilm großflächig auf der Fahrbahn.
Um die dadurch entstandenen Gefahren für den fließenden Straßenverkehr sowie die Umwelt abzuwehren,
streuten die eingesetzten Feuerwehren die Kraftstoffspur mit Spezialbindemitteln ab und stellten zahlreiche Warnschilder auf. Zur weiteren Unterstützung der Einsatzkräfte wurde um 11:00 Uhr die Freiwillige Feuerwehr Ettendorf alarmiert und eine Kehrmaschine eines Transportunternehmens angefordert. Nach mehr als fünf Stunden konnte der Einsatz beendet werden.

 

Weiters mussten die Feuerwehren Frauental, Schamberg und Deutschlandsberg noch zu weiteren Ölbindearbeiten ausrücken. Durch massives Aufbringen von Bindemittel konnte auch hier die Kraftstoffspur gebunden und der Einsatz nach knapp 3 Stunden beendet werden.


Bericht und Fotos: LMdV Andreas Maier / Abschnittspressebeauftragter Abschnitt 7