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Verkehrsunfall in Bergla (Gem. St. Martin)
Erstellt von Ferlitsch Hans Jürgen am 22.08.2011
Am Sonntag, den 21. August um 12.40 Uhr ereignete sich an der Straßenkreuzung, Pölfing-Brunn St.Martin – Wolfram Werk Bergla, unmittelbar nach der GKB Eisenbahnkreuzung, ein Verkehrsunfall, an dem zwei PKW beteiligt waren.
Der, aus Richtung St. Martin kommende, 22 jährige aus Pichling bei Stainz, überquerte mit seinem PKW die Eisenbahnkreuzung und wurde unmittelbar danach vom PKW des aus Fahrtrichtung Pölfing-Brunn kommenden Lenkers aus Bergla auf der Fahrerseite gerammt. In der Folge wurde das Fahrzeug quer über die Straßenkreuzung geschleudert, wo es schließlich zum Stillstand kam. Dabei wurde der Lenker unbestimmten Grades verletzt. Seine, im dritten Monat schwangere Freundin blieb unverletzt und erlitt lediglich einen leichten Schock. Der zweite, am Unfall beteiligte Fahrzeuglenker blieb bei dieser Karambolage ebenfalls unverletzt.
Zufällig vorbeikommende Radfahrer verständigten die Einsatzkräfte. Das Rote Kreuz Deutschlandsberg rückte mit zwei Fahrzeugen, dem Notarztfahrzeug und einem Rettungsfahrzeug mit drei Sanitätern zum Unfallort aus, wo der verletzte Fahrzeuglenker erstversorgt wurde. Nach der Stabilisierung durch den Notarzt, wurde der verletzte Unfalllenker in das Landeskrankenhaus Deutschlandsberg eingeliefert. Die Feuerwehr St. Martin, welche um 12.43 Uhr ebenfalls alarmiert wurde, rückte mit zwei Fahrzeugen, dem LF-B und dem KRF-B, mit insgesamt 13 Mann, zum Unfallort aus, wo sie mit der Absicherung der Unfallstelle und der Verkehrsregelung beschäftigt war. Nach der Unfallaufnahme durch zwei Beamte der Polizeidienststelle Wies und einem Polizisten von der Dienstelle aus Eibiswald, konnte die Unfallstelle von den Feuerwehrmännern gesäubert und das beschädigte Fahrzeug entfernt werden. Die ebenfalls alarmierte Feuerwehr St. Peter im Sulmtal, die mit dem RLF zum Einsatzort ausrückte, wurde nicht benötigt und konnte wieder in das Rüsthaus einrücken.



Bericht & Bilder: HBM Franz Fröhlich, Abschnitts-Presse-Beauftragter, Abschnitt 4